- Wann gilt die Kleinunternehmerregelung?
- Seit 2025 gilt sie, wenn dein Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 € bleibt. Du weist dann keine Umsatzsteuer aus, darfst im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer abziehen.
- Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?
- Wird die Grenze von 100.000 € im laufenden Jahr überschritten, entfällt die Regelung sofort ab diesem Umsatz – ab dann musst du Umsatzsteuer ausweisen. Wird nur die Vorjahresgrenze von 25.000 € gerissen, wechselst du zum folgenden Jahr in die Regelbesteuerung. Der Tracker in involy zeigt dir laufend, wie nah du an den Grenzen bist.
- Kann ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?
- Ja, nach § 19 Abs. 2 UStG kannst du gegenüber dem Finanzamt zur Regelbesteuerung optieren. Das lohnt sich vor allem bei hohen Anschaffungen, weil du dann Vorsteuer ziehen kannst. Der Verzicht bindet dich allerdings für fünf Kalenderjahre.
- Wie muss eine Rechnung als Kleinunternehmer aussehen?
- Sie enthält alle Pflichtangaben nach § 14 UStG, aber keinen Steuersatz und keinen Steuerbetrag. Stattdessen gehört ein Hinweis auf die Steuerbefreiung hinein, etwa „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Das Rechnungs-Tool von involy setzt diesen Hinweis im Kleinunternehmer-Modus automatisch.
- Muss ich als Kleinunternehmer eine EÜR abgeben?
- Ja. Auch ohne Umsatzsteuer ermittelst du deinen Gewinn über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung und gibst ihn in der Einkommensteuererklärung an. Da keine Vorsteuer anfällt, arbeitest du dabei durchgehend mit Bruttobeträgen.