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Übersicht

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Gewinn (EÜR, ca.)
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Umsatzgrenze 2026
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Noch 25.000,00 € bis zur 25.000 €-Grenze (ab der du nächstes Jahr Regelbesteuerer wirst). Sofortiger Verlust ab 100.000,00 €.

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Fixkosten

Abos & wiederkehrende Ausgaben – einmal eintragen

💰

Einnahmen / Ausgangsrechnungen

Rechnungen an Kunden – ohne Umsatzsteuer

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Ausgaben

Betriebsausgaben – Software, Hardware, Büro etc.

Buchhaltung für Kleinunternehmer nach § 19 UStG

Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus – deine Buchhaltung braucht deshalb weder Vorsteuer noch Zahllast, wohl aber einen sauberen Blick auf die Umsatzgrenzen. Das Kleinunternehmer-Tool von involy erfasst Einnahmen und Ausgaben brutto, schätzt daraus deinen Gewinn für die EÜR und warnt dich, wenn du dich den Grenzen nach § 19 UStG näherst: 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Kostenlos, ohne Konto, Daten bleiben in deinem Browser.

  • Einnahmen und Ausgaben ohne Umsatzsteuerausweis erfassen
  • Umsatzgrenzen-Tracker nach § 19 UStG mit Warnung vor dem Überschreiten
  • EÜR-Kurzübersicht mit Gewinnschätzung
  • Wiederkehrende Ausgaben wie Abos, Miete und Versicherungen
  • Übersicht über alle Jahre hinweg
  • CSV-Export für den Steuerberater
  • PDF-Druck für die Ablage und JSON-Backup
  • Daten bleiben lokal im Browser – kein Konto, keine Cloud

Häufige Fragen

Wann gilt die Kleinunternehmerregelung?
Seit 2025 gilt sie, wenn dein Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 € bleibt. Du weist dann keine Umsatzsteuer aus, darfst im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer abziehen.
Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?
Wird die Grenze von 100.000 € im laufenden Jahr überschritten, entfällt die Regelung sofort ab diesem Umsatz – ab dann musst du Umsatzsteuer ausweisen. Wird nur die Vorjahresgrenze von 25.000 € gerissen, wechselst du zum folgenden Jahr in die Regelbesteuerung. Der Tracker in involy zeigt dir laufend, wie nah du an den Grenzen bist.
Kann ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?
Ja, nach § 19 Abs. 2 UStG kannst du gegenüber dem Finanzamt zur Regelbesteuerung optieren. Das lohnt sich vor allem bei hohen Anschaffungen, weil du dann Vorsteuer ziehen kannst. Der Verzicht bindet dich allerdings für fünf Kalenderjahre.
Wie muss eine Rechnung als Kleinunternehmer aussehen?
Sie enthält alle Pflichtangaben nach § 14 UStG, aber keinen Steuersatz und keinen Steuerbetrag. Stattdessen gehört ein Hinweis auf die Steuerbefreiung hinein, etwa „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Das Rechnungs-Tool von involy setzt diesen Hinweis im Kleinunternehmer-Modus automatisch.
Muss ich als Kleinunternehmer eine EÜR abgeben?
Ja. Auch ohne Umsatzsteuer ermittelst du deinen Gewinn über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung und gibst ihn in der Einkommensteuererklärung an. Da keine Vorsteuer anfällt, arbeitest du dabei durchgehend mit Bruttobeträgen.

Mehr Antworten in den häufigen Fragen.

involy ersetzt keine Steuerberatung. Die Angaben sind allgemeine Informationen zur Rechtslage in Deutschland und kein Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.