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Umsatzsteuer

Umsatzsteuer (eingenommen)
0,00 €
0 Rechnungen · 0,00 € Brutto
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Vorsteuer (abziehbar)
0,00 €
0 Positionen · 0,00 € Brutto
📤
⚠ Zahllast ans Finanzamt
0,00 €
0,00 € USt. − 0,00 € VSt.
🏦

Gewinn & Verlust (EÜR)

Einnahmen (netto)
0,00 €
ohne eingenommene USt.
💰
Ausgaben (netto)
0,00 €
ohne abzugsfähige VSt.
🧾
Gewinn (EÜR, ca.)
0,00 €
0,00 €0,00 €
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Wiederkehrende Ausgaben

Server, Abos, Telefon – einmal eintragen, automatisch für jeden Monat

📥

Einnahmen / Ausgangsrechnungen

Rechnungen an Kunden mit ausgewiesener Umsatzsteuer

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Ausgaben / Eingangsrechnungen

Betriebsausgaben mit abziehbarer Vorsteuer

EÜR erstellen und Vorsteuer dokumentieren

Das EÜR-Tool von involy führt deine Einnahmen und Ausgaben zusammen und ermittelt daraus den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG. Aus deinen Eingangsrechnungen berechnet es die abziehbare Vorsteuer nach § 15 UStG, stellt sie der Umsatzsteuer aus deinen Ausgangsrechnungen gegenüber und weist die Zahllast ans Finanzamt aus – aufgeschlüsselt je Steuersatz. Für den Steuerberater exportierst du alles als CSV, für die Ablage als PDF. Das Tool läuft vollständig im Browser, ohne Konto und ohne Kosten.

  • Vollständige Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit Gewinnermittlung
  • Vorsteuer aus Eingangsrechnungen automatisch nach § 15 UStG
  • Umsatzsteuer-Zahllast ans Finanzamt je Jahr berechnet
  • USt-Aufschlüsselung je Steuersatz – 0 %, 7 % und 19 %
  • Einnahmen aus Ausgangsrechnungen erfassen
  • Wiederkehrende Ausgaben wie Abos und Fixkosten
  • Übersicht über alle Jahre hinweg
  • CSV-Export für den Steuerberater
  • PDF-Druck für die Ablage und JSON-Backup
  • Daten bleiben lokal im Browser – kein Konto, keine Cloud

Häufige Fragen

Was ist die Vorsteuer und wer kann sie abziehen?
Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die dir andere Unternehmen auf ihren Rechnungen berechnen. Als regelbesteuerter Unternehmer verrechnest du sie nach § 15 UStG mit der Umsatzsteuer aus deinen eigenen Rechnungen und bekommst den Überhang vom Finanzamt zurück. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.
Wie berechne ich die Vorsteuer aus einem Bruttobetrag?
Bei 19 % gilt: Vorsteuer = Bruttobetrag × 19 ÷ 119. Bei 7 %: Vorsteuer = Bruttobetrag × 7 ÷ 107. Aus 119 € brutto werden also 19 € Vorsteuer und 100 € netto. involy rechnet das für jede erfasste Eingangsrechnung automatisch aus.
Wie ermittle ich die Umsatzsteuer-Zahllast?
Die Zahllast ist die Umsatzsteuer aus deinen Ausgangsrechnungen abzüglich der Vorsteuer aus deinen Eingangsrechnungen. Ist das Ergebnis positiv, zahlst du diesen Betrag ans Finanzamt; ist es negativ, bekommst du ihn erstattet. Das EÜR-Tool weist die Zahllast pro Jahr und je Steuersatz aus.
Was ist eine EÜR?
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ist die vereinfachte Gewinnermittlung für Freiberufler und nicht bilanzierungspflichtige Gewerbetreibende. Der Gewinn ergibt sich aus den Betriebseinnahmen abzüglich der Betriebsausgaben – maßgeblich ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Zahlung.
Welche Belege brauche ich für den Vorsteuerabzug?
Du brauchst eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen Pflichtangaben nach § 14 UStG. Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto genügen nach § 33 UStDV weniger Angaben. Die Belege selbst musst du zehn Jahre aufbewahren – involy dokumentiert die Daten dazu, ersetzt aber nicht die Belegablage.

Mehr Antworten in den häufigen Fragen.

involy ersetzt keine Steuerberatung. Die Angaben sind allgemeine Informationen zur Rechtslage in Deutschland und kein Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.