FAQ
Häufige Fragen
Antworten zu Rechnung erstellen, Vorsteuer abziehen und der Kleinunternehmerregelung – verständlich erklärt für Freelancer und Selbstständige.
Rechnung erstellen
Was muss eine Rechnung nach § 14 UStG enthalten?
Eine ordnungsgemäße Rechnung nach § 14 UStG muss folgende Pflichtangaben enthalten: vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers, vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Zeitpunkt der Leistung (Leistungsdatum oder Leistungszeitraum), Nettobetrag, anzuwendender Steuersatz sowie den darauf entfallenden Steuerbetrag – oder bei Steuerbefreiung ein Hinweis darauf.
Wie erstelle ich als Kleinunternehmer eine Rechnung?
Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen aus. Stattdessen muss ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung enthalten sein, z. B.: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Alle anderen Pflichtangaben nach § 14 UStG bleiben bestehen. Das involy Rechnungs-Tool erkennt den Kleinunternehmer-Modus automatisch, wenn alle Positionen mit 0 % Mehrwertsteuer angelegt werden.
Was ist eine fortlaufende Rechnungsnummer?
Die Rechnungsnummer muss innerhalb eines Unternehmens einmalig und fortlaufend vergeben werden, sodass jede Rechnung eindeutig identifizierbar ist. Eine typische Form ist z. B. „2024-001", „RE-2024-001" oder „2024/01". Lücken in der Nummerierung sind grundsätzlich erlaubt, solange die Nummern eindeutig sind. involy vergibt automatisch fortlaufende Rechnungsnummern.
Muss ich ein Leistungsdatum auf der Rechnung angeben?
Ja. Der Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung ist eine Pflichtangabe nach § 14 Abs. 4 Nr. 6 UStG. Das Leistungsdatum kann vom Rechnungsdatum abweichen. Bei einem Leistungszeitraum (z. B. monatliche Dienstleistung) ist der Zeitraum anzugeben.
Kann ich Rechnungen auch in einer Fremdwährung ausstellen?
Rechnungen können in einer anderen Währung ausgestellt werden, der Steuerbetrag muss jedoch in Euro angegeben sein. involy arbeitet derzeit ausschließlich in Euro.
Vorsteuer & § 15 UStG
Was ist die Vorsteuer und wer kann sie abziehen?
Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer auf seine Eingangsrechnungen (Betriebsausgaben) zahlt. Unternehmer, die selbst Umsatzsteuer abführen (Regelbesteuerer), können diese Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern – das nennt sich Vorsteuerabzug nach § 15 UStG. Beispiel: Du kaufst einen Laptop für 1.190 € brutto (1.000 € + 190 € MwSt). Die 190 € Vorsteuer kannst du gegenüber dem Finanzamt geltend machen.
Können Kleinunternehmer die Vorsteuer abziehen?
Nein. Kleinunternehmer nach § 19 UStG dürfen keine Vorsteuer abziehen. Das ist der wesentliche Nachteil der Kleinunternehmerregelung: Wer keine Umsatzsteuer ausweist, kann auch keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen erstattet bekommen.
Welche Belege brauche ich für den Vorsteuerabzug?
Für den Vorsteuerabzug nach § 15 UStG benötigst du eine ordnungsgemäße Rechnung des Lieferanten, die alle Pflichtangaben nach § 14 UStG enthält. Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto gelten vereinfachte Anforderungen nach § 33 UStDV. involy hilft dir, alle Eingangsrechnungen strukturiert zu dokumentieren und für Steuerprüfungen aufzubereiten.
Wie berechne ich die Vorsteuer aus einem Bruttobetrag?
Formel für 19 % MwSt: Vorsteuer = Bruttobetrag × 19 / 119. Beispiel: 595 € brutto × 19 / 119 = 95 € Vorsteuer. Für 7 % MwSt: Bruttobetrag × 7 / 107. involy berechnet die Vorsteuer automatisch für alle Steuersätze.
Was ist der Unterschied zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer?
Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer) ist die Steuer, die du auf deinen Ausgangsrechnungen (Verkäufe) ausweist und ans Finanzamt abführst. Vorsteuer ist die Steuer auf deinen Eingangsrechnungen (Einkäufe), die du dir vom Finanzamt zurückholst. Die Differenz aus Umsatzsteuer minus Vorsteuer ergibt die Zahllast (oder Erstattung) in der Umsatzsteuervoranmeldung.
Kleinunternehmerregelung § 19 UStG
Wann gilt die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG gilt, wenn dein Umsatz im Vorjahr 22.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird (Stand: Regelung bis 2024; ab 2025 gelten neue EU-harmonisierte Grenzen: 25.000 € im Vorjahr, 100.000 € im laufenden Jahr). Als Kleinunternehmer musst du keine Umsatzsteuer ausweisen und keine Umsatzsteuererklärung abgeben.
Kann ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?
Ja. Du kannst durch Regelbesteuerungsoption auf die Kleinunternehmerregelung verzichten (§ 19 Abs. 2 UStG). Das lohnt sich, wenn du hohe Vorsteuerbeträge aus Betriebsausgaben abziehen möchtest oder vorwiegend mit vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen zusammenarbeitest. Der Verzicht bindet dich für mindestens 5 Jahre.
Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?
Überschreitest du die Grenze von 22.000 € im laufenden Jahr, wechselst du im Folgejahr automatisch in die Regelbesteuerung. Du musst dann Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen, Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und kannst dafür Vorsteuer abziehen.
involy – Das Tool
Ist involy wirklich kostenlos?
Ja, involy ist vollständig kostenlos. Es gibt kein Freemium-Modell, keine versteckten Kosten und keine Premium-Version. Das Tool wird als Selbstständiger für Selbstständige entwickelt.
Wo werden meine Daten gespeichert?
Alle Daten werden ausschließlich lokal in deinem Browser gespeichert (localStorage). Es gibt keinen Server, keine Datenbank, keine Cloud. Deine Daten verlassen deinen Computer nicht. Das macht involy 100 % DSGVO-konform ohne Aufwand.
Brauche ich eine Anmeldung oder einen Account?
Nein. involy funktioniert ohne Registrierung, ohne E-Mail-Adresse und ohne Passwort. Einfach die URL öffnen und loslegen.
Kann ich meine Daten sichern und auf einem anderen Gerät nutzen?
Ja. Sowohl das Vorsteuer-Tool als auch das Rechnungs-Tool bieten einen JSON-Backup-Export. Diese Datei kannst du auf einem anderen Gerät importieren. Für den Steuerberater gibt es zusätzlich einen CSV-Export.
Ist involy steuerprüfungssicher?
involy hilft dir, deine Belege strukturiert zu erfassen und für Prüfungen aufzubereiten. Das Tool ersetzt jedoch keine steuerliche Beratung. Für die Korrektheit deiner Steuererklärung bist du selbst verantwortlich, ggf. mit Unterstützung eines Steuerberaters.
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